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Die Unfallkasse Hessen informiert:
Unfallschutz für gewählte Ehrenamtsträger in Feuerwehrvereinen

 

Die gewählten Ehrenamtsträger der Feuerwehrvereine (z.B. Vorstand oder Kassenwart) können sich ab sofort freiwillig bei der Unfallkasse Hessen gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichern.

Unfallschutz besteht für alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Vereinsarbeit stehen. Dazu gehören auch die erforderlichen Wege von und zur Tätigkeit.

Die freiwillige Versicherung ist noch beitragsfrei!

Zur Anmeldung genügt ein formloser schriftlicher Antrag mit Angaben der persönlichen Daten. Sobald der Antrag bei uns eingeht, besteht der umfassende Unfallschutz.

Unsere Experten Diane Wittorf (d.wittorf@ukh.de) und Hans-Jürgen Keller (j.keller@ukh.de) beraten Sie gerne.

10. August 2010
35 Jahre Kreis-
feuerwehrverband
Kreisfeuerwehrtag 18.09. und 19.09.2010 in Gelnhausen-Meerholz
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31. Januar 2010
Klausurtagung der Stadt- und Gemeindebrandinspektoren
Vom 15.-17. Januar 2010 in Oberaula...
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Nachweisheft für die Ausbildung nach FwDV2 Truppmann ist da!
Für die Anmeldung zum Truppführerlehrgang ist das ausgefüllte Blatt ab 2010 zwingend notwendig. Besuchte Ausbildungsveranstaltungen aus der Vergangenheit können nachgetragen werden.

Das Nachweisheft kann im Intern-Bereich heruntergeladen werden.